Familienrecht

Im Familienrecht stehe ich als Notar in Bamberg zur Beratung und Beurkundung von Eheverträgen, wie der Vereinbarung einer Gütertrennung, einer modifizierten Zugewingemeinschaft sowie für Regelungen zum Versorgungsausgleich, zum Unterhalt von Ehegatten und zum Kindesunterhalt zur Verfügung. Ziel meiner notariellen Tätigkeit ist es, Verlobten oder Ehepaaren eine für ihre Verhältnisse maßgeschneiderte Regelung der ehelichen Vermögensverhältnisse und ihrer familienrechtlichen Ansprüche zu bieten. Nichtehelichen Paaren kann ich mit einem Partnerschaftsvertrag behilflich sein. Das ist besonders wichtig, weil nichteheliche Paare ohne solche Vereinbarungen in der Regel keine gegenseitige Ansprüche bei Auflösung der Partnerschaft oder beim Tod eines Partners haben.

Zu meinem familienrechtlichen Tätigkeitsgebiet als Notar in Bamberg gehört ferner die Erstellung und die Beurkundung einer Scheidungsvereinbarung bei einer Scheidung oder einem Getrenntleben von Ehepaaren sowie von Anträgen zur Annahme als Kind, also der Adoption von Minderjährigen oder von Volljährigen.